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   LSG Niedersachsen, 21.02.2002 - L 1 RA 196/99   

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https://dejure.org/2002,25289
LSG Niedersachsen, 21.02.2002 - L 1 RA 196/99 (https://dejure.org/2002,25289)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.02.2002 - L 1 RA 196/99 (https://dejure.org/2002,25289)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - L 1 RA 196/99 (https://dejure.org/2002,25289)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 20/98 R

    Anwendbares Recht bei Rentenneufeststellung im Zugunstenverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2002 - L 1 RA 196/99
    Denn nach beiden Varianten war zu prüfen, ob einerseits das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit und andererseits die Entrichtung von Pflichtbeiträgen als überwiegend wahrscheinlich anzusehen war, wobei auch eidesstattliche Versicherungen als eines der Mittel der Glaubhaftmachung zugelassen werden können, §§ 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 FRG; 286 b Sätze 1 bis 4 SGB VI (vgl zur Frage des anwendbaren Rechts bei Rentenneufeststellungen im Verfahren nach § 44 SGB X BSG-Urteil vom 1. Dezember 1999, Az: B 5 RJ 20/98 R).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94

    Anspruch auf Kindergeld für eine im Promotionsstudium befindliche Tochter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 21.02.2002 - L 1 RA 196/99
    Er hat am 4. März 1991 vorgetragen, in den letzten vier Monaten des Jahres 1954 allein mit seiner Dissertation beschäftigt gewesen zu sein (dazu, dass dies kein Anrechnungstatbestand der Berufsausbildung gewesen sein kann, vgl. den Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 11. Februar 1991 sowie u.a. BSG-Urteil v. 27. September 1994, Az.: 10 RKg 3/94).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02
    Der Vorprozess, der um die zusätzliche Berücksichtigung des Zeitraumes vom 1. September bis zum 31. Dezember 1954 als Beitragszeit im Versicherungsverlauf des Klägers und daraus folgend um die Zahlung höherer Regelaltersrente für die Zeit ab dem 30. Januar 1990 geführt worden war, ist durch die Urteile des Sozialgerichts (SG) Hildesheim vom 17. August 1999 (Az: S 14 RA 145/98) und des erkennenden Senats vom 21. Februar 2002 (Az: L 1 RA 196/99) sowie den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Juni 2002 (Az: B 4 RA 68/02 B: Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil vom 21. Februar 2002 als unzulässig) rechtskräftig abgeschlossen worden.

    das Urteil vom 21. Februar 2002 zum Vorprozess L 1 RA 196/99 aufzuheben und unter Wiederaufnahme des Verfahrens in der Hauptsache neu zu verhandeln.

  • SG Hildesheim, 12.02.2010 - S 28 R 372/08
    Die Glaubhaftmachung nicht nachgewiesener Beitragszeiten setzt in jedem Fall voraus, dass einerseits die Ausübung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt und andererseits die Entrichtung von Pflichtbeiträgen als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Februar 2002 Az.: L 1 RA 196/99).
  • SG Hildesheim, 10.08.2007 - S 9 RA 68/04
    Die Glaubhaftmachung nicht nachgewiesener Beitragszeiten setzt in jedem Fall voraus, dass einerseits die Ausübung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt und andererseits die Entrichtung von Pflichtbeiträgen als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Februar 2002 - L 1 RA 196/99).
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